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Als
Immobilienmakler haben wir eine Vermittlungsfunktion zwischen Käufer
und Verkäufer, Mieter und Vermieter. Die "Ware" geht also
nicht direkt durch unsere Hand, wie bei einem Kaufmann. Nach dem Gesetz(§652
BGB) ist der Makler nur für den Nachweis oder die Vermittlung eines
Objekts zuständig.
Als Makler verfügen wir über Kenntnisse in den Bereichen Finanzierung und Bewertung von Objekten |
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stellen sie Käufern und Verkäufern zu Verfügung. Wenn zwischen
Käufer und Verkäufer eine große
räumliche Distanz liegt, kommt dem Makler eine besonders wichtige
Funktion der Informationsübertragung zu. Bei erfolgreicher Vermittlung steht dem Immobilienmakler eine Provision (oder Courtage) zu. Bei Abschluß des Kaufvertrages / Mietvertrages über ein von uns vermitteltes oder nachgewiesenes Objekt ist die ortsübliche Maklerprovision zu zahlen. |
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Diese beträgt zur Zeit (jeweils zahlbar vom Käufer oder Mieter)
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