Vermittlung

 

Als Immobilienmakler haben wir eine Vermittlungsfunktion zwischen Käufer und Verkäufer, Mieter und Vermieter. Die "Ware" geht also nicht direkt durch unsere Hand, wie bei einem Kaufmann. Nach dem Gesetz(§652 BGB) ist der Makler nur für den Nachweis oder die Vermittlung eines Objekts zuständig.

Als Makler verfügen wir über Kenntnisse in den Bereichen Finanzierung und Bewertung von Objekten

und stellen sie Käufern und Verkäufern zu Verfügung. Wenn zwischen Käufer und Verkäufer eine große räumliche Distanz liegt, kommt dem Makler eine besonders wichtige Funktion der Informationsübertragung zu.

Bei erfolgreicher Vermittlung steht dem Immobilienmakler eine Provision (oder Courtage) zu.
Bei Abschluß des Kaufvertrages / Mietvertrages über ein von uns vermitteltes oder nachgewiesenes Objekt ist die ortsübliche Maklerprovision zu zahlen.

Diese beträgt zur Zeit (jeweils zahlbar vom Käufer oder Mieter)

a) bei Verkäufen über € 50.000,- 5 % zuzüglich gesetzlichen Mehrwertsteuer des Kaufpreises, zahlbar und fällig vom Käufer bei Kaufvertragsabschluß;

b) bei Verkäufen unter € 50.000,- 5 % zuzüglich gesetzlichen Mehrwertsteuer des Kaufpreises, zahlbar und fällig vom Käufer bei Kaufvertragsabschluß;

c) bei Mietverträgen auf unbestimmte Zeit oder einer Laufzeit von weniger als 5 Jahren 2 Monatsmieten zuzüglich gesetzlichen Mehrwertsteuer;

d) bei Mietverträgen mit einer festen Laufzeit von mindestens 5 Jahren 2 Monatsmieten zuzüglich gesetzlichen Mehrwertsteuer;

e) bei gewerblichen Mietverträgen 3 Monatsmieten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.