z.B. wenn
1. der (Verkehrs)Wert einer Immobilie oder eines Rechts
an einem Grundstück festgestellt werden soll (beispielsweise
in Scheidungsfällen, bei Erbauseinandersetzungen, bei Verkaufs-
oder Beleihungsabsichten oder zur Vermögensübersicht),
2. ein bereits vorhandenes Gutachten durch einen zweiten
Sachverständigen überprüft werden soll,
3. eine unabhängige fachliche Beratung, Stellungnahme
oder Information benötigt wird.